Umschuldung Baudarlehen
Üblich ist es, dass Kreditnehmer bei Ablauf eines Baudarlehens Angebote von anderen Banken oder Versichereren einholen. Meist liegt dort auch schon ein Vorteil. Da Sie sich von mehreren Anbietern das Beste herausfiltern können. Wenn ein Angebot besser und günstiger ist als die bisherige Banke kann das Baudarlehen umgeschuldet werden.
Eine Umschuldung eines Baudarlehens kann man auch annehmen, auch wenn die Zinsbindung nicht kurz vor Ablauf ist.
Hier ist zu beachten, dass bei Laufzeiten unter zehn Jahren und noch unvollendeten zehn Jahren die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann. Diese Zahlung kann dann das günstigere Angebot wieder zunichte machen. Hier gilt es zuvor gut zu rechnen und den Vertrag zu kennen. Nach zehn Jahren Vertragslaufzeit allerdings können Sie bei Verträgen mit mehr als 10 Jahren Zinsbindungsfrist kündigen ohne einen Euro Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Einzig ein halbes Jahr Kündigungsfrist ist einzuhalten. Dies besagt der § 489 des BGB.
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